JUVE Handbuch Steuerrecht 2024
POELLATH ist mit 13 Professionals gelistet, davon sind 6 als „Führende Berater“ ausgezeichnet.
Der Bereich „Vermögende Privatkunden und Stiftungen“ ist mit Dr. Andreas Richter, Prof. Dr. Reinhard Pöllath und Dr. Stephan Viskorf als jeweils „Führendem Berater“ mit drei Topexperten vertreten. Die Kanzlei hat mit diesem Ergebnis ein weiteres Mal die Höchstanzahl von fünf Sternen erreicht. Neben Dr. Stephan Viskorf und Prof. Dr. Reinhard Pöllath wurden Dr. Andreas Richter („fachkundiger Ansprechpartner in Frankfurt und Berlin“) und Dr. Katharina Gollan („klug, umsichtig und fachlich exzellent“) „oft empfohlen“. POELLATH behauptet „souverän die Stellung an der Marktspitze“ bei der Beratung von vermögenden Privatpersonen. Die Kanzlei deckt „praktisch alle Facetten des Beratungsfeldes ab“, da die „Räder der steuerlichen, erb- und gesellschaftsrechtlichen Beratung reibungslos ineinander“ greifen. Diese „hochwertige Beratung“ ist auch für Start-up-Gründer interessant, die z.B. nach einem Exit mit den daraus folgenden Fragen zur Vermögensauseinandersetzung und Nachfolge konfrontiert sind. Auch grenzübergreifende Fragen kann das Team „routiniert mithilfe seines informellen Netzwerks an Kanzleien beantworten“.
Auch der Bereich HR-Steuern punktet mit Dr. Barbara Koch-Schulte und Dr. Benedikt Hohaus als „Führende Partner“. Die Sozietät steht „wie kein zweiter Player bei HR-Steuern für spezialisierte Beratung zu Vergütungssystemen wie Managementbeteiligungen“. Hier bietet das Team „das Gesamtpaket an: von Konzipierung bis hin zur Verteidigung im Rahmen von Betriebsprüfungen“. Zunehmend sind die Anwälte dabei auch beim FS- oder BFH-Verfahren“ engagiert. Der Hauptanteil der Mandanten sind Finanzinvestoren sowie Corporates, Geschäftsführer und Vorstände.
Bei Finanzsteuern ist der Berliner Partner Amos Veith, dem Wettbewerber „sehr gute Fachkenntnisse“ bescheinigen, als „Führender Berater“ ausgezeichnet. Weitere „oft empfohlene Berater“ sind Dr. Michael Best, Ronald Buge, Dr. Jens Steinmüller und Uwe Bärenz, den Mandanten für seine „fundierte Beratung“ loben. Die Sozietät steht „wie kaum eine zweite für die gleichermaßen steuerliche wie aufsichts- und gesellschaftsrechtliche Beratung praktisch aller Seiten in der PE- und VC-Industrie“. Daher fragen gleichermaßen VC- wie PE-Mandanten diese „breite Beratung“ nach: Regulierungsaspekte mit Entwicklungen im Fonds- und Investoren-Aufsichtsrecht wie Solvency II Review, AIFMD 2, Fund Compliance und ESG Compliance ebenso wie aus steuerrechtlicher Hinsicht die USt-Befreiung auf Management Fees, Hinzurechnungsbesteuerung aufgrund ATAD und Tax Compliance. Darüber hinaus ist die „umfassende Beratung“ der KVG-Compliance für viele Steuerberater eine „geschätzte Kompletenz der breit aufgestellten finanzsteuerlichen Beratung“.
Die Finanzsteuerpraxis ist bei POELLATH eng mit dem Transaktionsbereich verknüpft, insbesondere was die steuerliche Vertragsgestaltung und Strukturierungsberatung angeht. Die Kanzlei genießt „hohes Ansehen“ vor allem für die steuerrechtliche Begleitung von Mid-Cap-Deals für Private Equity-Häuser. Darüber hinaus beschäftigt sie sich zudem verstärkt an der Schnittstelle gesetzlicher und regulatorischer Änderungen, zum Beispiel Änderungen bei der Zinsschranke und Verlustverrechnung im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschance, Änderungen bei Mitarbeiterbeteiligungen sowie neue Regelungen zur Grunderwerbsteuer bei Share-Deals“. „Oft empfohlene Berater“ sind auf diesen Gebieten Dr. Michael Best, Dr. Hardy Fischer und Dr. Peter Bujotzek.