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POELLATH berät Stiftung bei Zulegung

POELLATH hat eine rechtsfähige Stiftung in Bezug auf das zum 1.7.2023 eingeführte Verfahren der Zulegung (§§ 86 ff. BGB) beraten.

Die Stiftung plant die Aufnahme einer anderen rechtsfähigen Stiftung, die in einem anderen Bundesland ansässig ist.

Ein Schwerpunkt der Beratung stellte die Frage dar, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge übergehen.

POELLATH hat die Stiftung mit folgendem Team beraten:

  • Dr. Katharina Gollan, LL.M. (Associated Partnerin, Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, Berlin)
  • Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale) (Partner,  Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, Berlin / Frankfurt aM)