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Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von PE/VC-Fonds

Die Bundesregierung hat festgestellt, dass in Deutschland immense Investitionen erforderlich sind, um die gesellschaftliche Transformation hin zu mehr Digitalisierung und Klimaschutz zu bewerkstelligen. Die großen Aufgaben der nahen Zukunft können nicht alleine mit staatlichen Finanzmitteln gelöst werden, sondern erfordern zusätzlich hohe Summen an privatem Kapital, also solchem Kapital, das im internationalen Vergleich meist den Standort Deutschland mied. Dies erkennend hat der deutsche Gesetzgeber als einen wichtigen Baustein in der Stärkung des Finanzstandortes Deutschland das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) verabschiedet und eine ab dem 01.01.2024 geltende Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von alternativen Investmentfonds (AIF) in § 4 Nr. 8 lit. h) UStG eingeführt.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 14. Mai 2024
Autoren: Dr. Joshua Niclas Berg
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