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Tax Compliance Praxis: Das Zusammenspiel von Progressionsvorbehalt und der Abzugsbeschränkung

des § 2a EStG bei DBA-steuerfreien Mieteinkünften aus Drittstaaten

Die Beteiligung von Inländern an ausländischen Immobilien ist gängige Praxis. Mieteinkünfte aus diesen Immobilien sind in Deutschland aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. In ihrem aktuellen Beitrag beleuchtet Teresa Noël, inwieweit die Abzugsbeschränkung des § 2a EStG den (negativen) Progressionsvorbehalt einschränkt und welche praktischen Implikationen sich daraus für immobilienhaltende Inländer ergeben.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 22. Oktober 2024
Autoren: Teresa Noël
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