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Grundsteuer: Erstes Urteil bestätigt Bundesmodell

In einem Verfahren vor dem FG Köln wurde zur Bewertung einer Immobilie in NRW verhandelt. Geklagt wurde gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 13. November 2024
Autoren: Doris Pöhlmann, Florian Nier
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