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Panel II: Bewertung und qualitative Kriterien

in the context of a seminar with regard to "Das neue Erbschaftsteuerrecht"

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer verabschiedet, der auf einem Kompromiss der Regierungsparteien basiert. Im Bundesrat fand dieser Entwurf aber nicht die erforderliche Mehrheit. Die Länder haben deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen und diesen mit einer grundlegenden Überarbeitung beauftragt. Die erste Sitzung des Ausschusses ist für Anfang September geplant. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, sich Ende September erneut mit dem Normenkontrollverfahren zu befassen, wenn bis dahin keine Einigung vorliegt.

Für die Unternehmen ist eine enorme Unsicherheit entstanden. Grundsätzlich setzen sie weiter auf die Zusage der Politik, dass die Unternehmensnachfolge auch künftig nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet wird.

Die Veranstaltung soll dazu beitragen, möglichst bald ein Gesetz verabschieden zu können, das diese Erwartung erfüllt. Die geplanten Änderungen werfen aber noch zahlreiche Fragen auf, die eine rechtssichere Nachfolge erschweren. Welche verfassungsrechtlichen Fragen stellen sich? Was bedeuten die geplanten Neuregelungen nun konkret für die Praxis? Wie werden Unternehmen bewertet? Wie wird das begünstigte Betriebsvermögen definiert und ermittelt? Wie sieht die geforderte Verschonungsbedarfsprüfung aus?

Diese und weitere Fragen wollen wir mit Unterstützung von Referenten aus der Finanzverwaltung, Wissenschaft, Steuerberaterschaft und von Unternehmen beantworten.

Speakers: Dr. Andreas Richter
Date
12.09.2016
Location
Berlin
Operator
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag