Familienbesteuerung – Ist das Steuerrecht auf der Höhe der Zeit?
Regelmäßiger Bestandteil des Diskurses über die künftige Entwicklung der finanziellen Förderung von Familien in Deutschland sind auch Überlegungen zur Schaffung eines gerechteren und zeitgemäßen Systems der Familienbesteuerung. Mit der fortschreitenden Veränderung traditioneller Familienkonzepte wächst das Bedürfnis, bestehende Systeme kritisch zu hinterfragen.
Der Bereich der Familienbesteuerung umfasst ein breites Spektrum an Regelungen, zu denen es entsprechend vielfältige Reformvorschläge gibt. Die Diskussion befasst sich sowohl mit Fragen des Kindergeldes als auch mit der Notwendigkeit eines grundlegenden Umdenkens im Bereich des Ehegattensplittings. Grundlage der Reformbestrebungen ist neben dem Bedürfnis nach einer am Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der Leistungsfähigkeit der Familien im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG ausgerichteten sachgerechten Besteuerung auch die zeitgemäße Anpassung der Regelungen an neue Familienstrukturen und Gesellschaftsverhältnisse.
Teilweise wird eine Reform der Familienbesteuerung angesichts des mit ihr verbundenen erwarteten administrativen Mehraufwands bei gleichzeitig nur geringem Nutzen für wesentliche familienpolitische Ziele kritisch gesehen.
Das 74. Berliner Steuergespräch soll einen Anlass bieten, um mit den Referenten, den weiteren Gästen und den Chat-Teilnehmern über den aktuellen Rechtsstand sowie die Herausforderungen und Chancen einer Reform der Familienbesteuerung zu diskutieren.
Webinar am Montag, 15. Juni 2020, 17.30 Uhr
Teilnehmer:
Prof. Dr. Joachim Englisch (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
Prof. Dr. Gregor Kirchhof (Universität Augsburg)
Prof. Dr. Anne Sanders (Universität Bielefeld)
Anette Wagner (Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Potsdam)
Meinhard Wittwer (Bundesfinanzhof, München)
Leitung:
Dr. Andreas Richter (P+P Pöllath + Partners, Berlin)
Bitte melden Sie sich für die Teilnahme bis spätestens 12. Juni 2020 an.
Den Zugangslink für das Webinar senden wir Ihnen am 12. Juni 2020 an die von Ihnen in der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse zu.