The Legal 500 2022
Im Rahmen der Recherche von The Legal 500 Deutschland führt ein unabhängiges Team erfahrener Redakteure und Redakteurinnen jedes Jahr Hunderte von Interviews mit Anwälten und Anwältinnen und befragt mehr als 23.000 Mandanten. Diese Recherche fließt in eine detaillierte Analyse ein, die eine umfassende und gründliche Bewertung von über 400 Wirtschaftskanzleien in einer Vielzahl an Praxisbereichen erlaubt.
POELLATH wird in den Praxisbereichen Private Clients/Non-Profit sowie Fondsstrukturierungen als TOP-TIER-KANZLEI sowie in allen weiteren Kompetenzbereichen in der 2022-Ausgabe empfohlen.
Insgesamt werden 25 Berater namentlich für ihre herausragende Beratung in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen gelistet, davon sind zwei Berater in die „Hall of Fame“ aufgenommen, zwei Berater in drei Arbeitsbereichen als „führend“ gerankt sowie ein Professional als „Rising Star“.
Dr. Andreas Richter ist einer der Berater, der in die „Hall of Fame“ aufgenommen wurde für seine hervorragende Beratung im Bereich Private Clients, wo er über die klassischen anwaltlichen Tätigkeiten hinaus auch in Aufsichtsräten und Beiräten von Familienunternehmen als Testamentsvollstrecker und im Vorstand gemeinnütziger Stiftungen vertreten ist. Das Team ist für Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen und Stiftungen sowie für ausländische Trusts tätig und deckt das gesamte Spektrum an relevanten Themen in diesen Bereichen ab. Mandanten schätzen die „Verbindung des Know-hows in den Bereichen Erb- und Familienrecht mit einem starken Schwerpunkt auf dem internationalen Familienrecht sowie Steuern“. Letzteres ist eines der Spezialgebiete von Dr. Stephan Viskorf, der häufig mit steuerlichen Fragestellungen befasst ist. Mandanten loben sein „außergewöhnliches Maß an Lösungsorientierung und Kreativität“, seine „hohe Überzeugungskraft und das starke Vertrauen“, das ihm auch die Gegenseite entgegenbringt. Darüber hinaus ist er ein „starker Analytiker“ steuerlich komplexer Sachverhalte. Auch seine Beratung in einem internationalen Umfeld findet Anklang. Dieses spezialisierte Know-how in der Kombination Steuern und Erb-/Familienrecht mit starkem Fokus auf dem internationalen Familienrecht decken nur wenige Kanzleien in Deutschland ab. Da gerade in Unternehmerfamilien Hochzeiten über Landesgrenzen hinweg nicht selten sind, hat sich die Sozietät hier eine „strategisch wertvolle Marktstellung erarbeitet.“ Dr. Richter, Stiftungs- und Non-Profit-Spezialistin Dr. Katharina Gollan und Dr. Stephan Viskorf leiten gemeinsam den Bereich.
Auch Dr. Maximilian Haag erfährt von Mandanten für seine Steuerrechtsberatung hohes Lob: „Wir haben ein großes grenzüberschreitendes Mandat mit Maximilian Haag. Er ist hochprofessionell, ein Schnelldenker und bewahrt stets den Blick fürs Ganze. Klienten vertrauen ihm (zu Recht).“ Ein weiterer Mandant ist angetan davon, dass er „äußerst kompetent und responsiv [ist] und konkrete Antworten liefert. Zudem ist der Umgang mit ihm sehr angenehm und professionell.“ Weitere Kernanwälte des Bereichs sind Dr. Katharina Hemmen und Dr. Martin Liebernickel, der ebenfalls für seine steuerliche Expertise bekannt ist.
Das gesamte Steuerteam wird gelobt für seine „Responsivität und Fachkompetenz, seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln und aufzubereiten“ und seine Eigeninitiative und dem Verständnis des zugrunde liegenden Geschäftsmodelles. Auch der „Einbezug gegebenenfalls von anderen Spezialisten aus dem POELLATH-Team und auch der transparente Hinweis, dass man Themen im ersten Gespräch gegebenenfalls nicht abschließend beurteilen kann und dann aber mit brillanten Lösungen zurückkommt, zeichnet den Arbeitsbereich aus. „Das schafft nachhaltiges Vertrauen in die Belastbarkeit der Lösungen und Ergebnisse.“ Beifall findet ebenfalls die „unkomplizierte, pragmatische, kooperative Zusammenarbeit“, die Termintreue, Praxisnähe sowie die „enge Begleitung von Rechtsprechung und Gesetzgebung, was „frühzeitiges Agieren“ ermöglicht. Besondere Erwähnung findet auch Dr. Hardy Fischer für seine „Fachkompetenz, Responsivität und die Fähigkeit, pragmatische, dem individuellen Geschäftsmodell angepasste Lösungen zu entwickeln“. Dem Bereich wird „höchste fachliche Kompetenz“ attestiert.
Die Bedeutung der steuerlichen Transaktionsbegleitung, auch im Private Equity- und Venture Capital-Bereich, zeigt die Ernennung von Gerald Herrmann Anfang 2021 zum Partner. Somit zählt er neben Dr. Michael Best und Dr. Hardy Fischer zu den „zentralen Kontakten“ für diesen Bereich.
Die Kanzlei erfährt auch für ihre vorzügliche Beratung im Transaktionsbereich sowie für ihre Gesellschaftsrechtspraxis hohe Wertschätzung. Sie berät bei Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Corporate Governance-Themen, Kapitalmaßnahmen, Umgestaltungen und Formwechseln und wird diesbezüglich insbesondere von deutschen börsennotierten und familiengeführten Unternehmen mandatiert. Zudem ist die Praxisleiterin Dr. Eva Nase in der Begleitung öffentlicher Übernahmen mit anschließenden Strukturmaßnahmen erfahren und in der Betreuung gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten wie beispielsweise Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse sowie Freigabeverfahren und Spruchverfahren tätig. Mandanten sind begeistert von Dr. Eva Nase, die einen „proaktiven Beratungsansatz“ verfolgt, „immer erreichbar“ ist und insgesamt „höchstes Niveau in der rechtlichen Beratung“ mit „hervorragender Mandantenzentrierung“ zeigt ebenso wie das gesamte Team, das „höchstes Level sowohl in juristischen Themen als auch im Mandantenumgang“ beweist und „immer auf den Punkt, nie ausschweifend, dennoch vollumfänglich“ berät.
Die Kanzlei ist darüber hinaus für ihre M&A-Tätigkeit an den Schnittstellen zu Private Equity, Venture Capital und Corporate bekannt mit Expertise auch in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung, Steuerstrukturierung, Fusionskontrolle und Außenwirtschaftsrecht. Dieser Bereich wird ebenfalls von Dr. Eva Nase sowie ihrem Kollegen Jens Hörmann geleitet.
Hier hat die Kanzlei mit Dr. Benedikt Hohaus einen weiteren „führenden“ Partner für seine Expertise im Bereich Managementberatung. Auch sein Kollege Philipp von Braunschweig ist „hervorragend im Management von familiengeführten Transaktionen“. Er ist „sehr pragmatisch, sehr geduldig und gewissenhaft bei der Vorbereitung seiner Kunden auf der Verkäuferseite“ und „konzentriert sich darauf, eine ausgewogene Lösung zu finden“. Mandanten und Marktkenner sind insgesamt voll des Lobes für die Bereiche Private Equity und Venture Capital, insbesondere für das „hervorragende Fachwissen und die hohe Kompetenz, die starke Kommunikation, die schnelle Verfügbarkeit und die Genauigkeit“. Weitere Attribute sind „Teamstärke, „deutschlandweit anerkannte Fachleute“, starke Anwaltspersönlichkeiten, hohes Partner-Involvement“. Die „sehr hohe Erreich- und Verfügbarkeit“, „sehr gute Verhandlungsführung“, „ausgezeichnete Beratung“, „vertrauensvolle Arbeitsbeziehung“ und die „freundschaftliche Beziehung zu allen Personen, 100% Einsatz für uns als Mandanten – Tag wie Nacht!“ runden das Profil ab. Auch hier wird wieder der enge Bezug zum Steuerbereich hervorgehoben.
„Auf der steuerlichen Seite besteht darüber hinaus noch eine extrem nützliche Verbindung zwischen der Transaktionsberatungs- und Strukturierungsseite einerseits, und der praktischen Steuerberatung andererseits. Das ganze “Paket ist preislich auch längst nicht so abgehoben wie bei internationalen Wettbewerbern.“ Als Kernanwälte sind neben Dr. Benedikt Hohaus und Philipp von Braunschweig auch Dr. Tim Kaufhold, Tobias Jäger und Dr. Michael Inhester gelistet. Er leitet zusammen mit Christian Tönies den Venture Capital-Bereich. Letzterer ist für seine exzellente Beratung in die „Hall of Fame“ aufgenommen und ein „zentraler Ansprechpartner“ für Start-ups. Aufmerksamkeit erregte auch der als „Rising Star“ gelistete Counsel Dr. Sebastian Gerlinger für seine Beratung bei VC-Eigenkapitalfinanzierungen und Venture Debt-Finanzierungen. Auch die Associate Partnerin Katja Weberpals mit ihrem Fokus auf Start-up-Finanzierungen und Exits findet Erwähnung.
Mit dem Berliner Partner Amos Veith wird ein Berater gleich in zwei Arbeitsbereichen als „führend“ gelistet: Einmal für sein hervorragendes Private Equity Know-How und zum zweiten für seine ausgezeichneten Kenntnisse im Fondsbereich, wo die Kanzlei eine Full-Service-Beratung bietet, die auf „einer engen Verzahnung der Bereiche Fondsstrukturierung, Aufsichtsrecht und Steuerrecht basiert“. Auch hier sind die Mandanten begeistert von der „hohen Kompetenz“, den „umfassenden Branchenkenntnissen“ und den „starken Anwaltspersönlichkeiten“. Auch hier finden sich „deutschlandweit anerkannte Fachleute“, die sich diesen Ruf durch ihr „hervorragendes Fachwissen“, die „sehr schnelle und kompetente Bearbeitung“, die „sehr hohe Erreich- und Verfügbarkeit“, die „sehr gute und enge Begleitung“ und die „exakte Termineinhaltung“ erworben haben. Besonderes Lob erfährt der Berliner Partner Dr. Philip Schwarz van Berk für seine „umfassende und proaktive“ Beratung und seine „sehr pragmatische und lösungsorientierte Verhandlungsführung“.
Auch dem Immobilienbereich wird hohe Anerkennung zuteil: Referenzen sind beeindruckt von den „kurzen Reaktions- und Bearbeitungszeiten“, der „hohen Serviceorientierung“ und der „hervorragenden fachlichen Kompetenz und Marktkenntnis“. Zitat: „Das Team ist gut aufgestellt, rund um die Uhr ansprech- und erreichbar und man fühlt sich stets gut betreut.“. Die Rechtsanwälte zeichnen sich durch ihre „hohe fachliche Expertise, große Flexibilität und eine ausgeprägte Leistungsbereitschaft“ aus. Besonders schätzen Mandanten den „sehr guten und praxisorientierten Service sowie die Verhandlungsstärke“ von den Praxisleitern Dr. Matthias Durst und Dr. Stefan Lebek. Letzterer ist einfach ein „herausragender Berater“.