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P+P ernennt zu 2015 zwei neue Partner

Mit der Ernennung von Dr. Bernd Graßl (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, München) und Ronald Buge (Steuerrecht, Private Funds, Berlin) nimmt P+P Pöllath + Partners erneut zwei Counsel aus den eigenen Reihen zum neuen Jahr in die Partnerschaft auf. Beide Rechtsanwälte sind über viele Jahre mit P+P verbunden und werden die Partnerbasis in Berlin und München weiter verstärken.

"Wir freuen uns, auch das Jahr 2015 mit der Ernennung langjähriger Mitarbeiter aus den eigenen Reihen zu Partnern beginnen zu können", kommentiert Amos Veith, Mitglied des P+P-Management Boards, die Ernennung.

Dr. Bernd Graßl ist neben Dr. Wolfgang Grobecker und Dr. Eva Nase der künftig dritte Partner im Bereich Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht – ein Beratungsbereich, den die Kanzlei seit einigen Jahren kontinuierlich ausbaut.

Ronald Buge berät an der Schnittstelle zwischen Fonds- und Steuerrecht. Der Berliner Fondsbereich ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Ronald Buge wird den Bereich mit Amos Veith, Uwe Bärenz und Dr. Philip Schwarz van Berk als vierter Partner weiter ausbauen.

Dr. Bernd Graßl, LL.M. ist in München in den Bereichen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Aktien- und Konzernrecht tätig. Er beriet zuletzt unter anderem bei der öffentlichen Übernahme und dem Taking Private der W.E.T. Automotive Systems AG durch Amerigon, Inc. (heute: Gentherm, Inc.) sowie der öffentlichen Übernahme und dem Taking Private der DOUGLAS HOLDING AG durch Advent International.

Ronald Buge gehört dem Berliner Fonds- und Steuerteam an und ist insbesondere auf nationales und grenzüberschreitendes Steuerrecht und die Beratung von Investoren und Managern von Private Equity Fonds und anderen alternativen Kapitalanlagen spezialisiert. Buge ist Dozent des Postgraduiertenstudiengangs "Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen" an der Universität Münster. Er ist Autor zahlreicher fachlicher Publikationen, u.a. Handelsblatt Steuerboard, EU-Umsatzsteuerberater und Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuergesetz.