POELLATH mit 15 Partnern in „Who’s Who Legal Guide Germany 2021“ vertreten
POELLATH ist mit insgesamt 15 gelisteten Partnern vertreten. Besondere Erwähnung finden Dr. Andreas Richter für seine Private Client-Beratung als einer von nur zwei „Most Highly Regarded“ Topexperten und Dr. Matthias Bruse, der sowohl für seine Expertise bei Schiedsverfahren als auch für seine Kompetenz in M&A in zwei Arbeitsbereichen zu den führenden Beratern gehört.
Marktkenner beurteilen die schiedsrechtliche Beratung von Dr. Matthias Bruse als „exzellent in Post-M&A-Streitigkeiten“. Er ist darüber hinaus „sehr aktiv in Prozeßverfahren“.
Sie sind darüber hinaus imponiert von seiner M&A-Beratung. Dr. Bruse ist „ein wirklich ausgezeichneter M&A-Anwalt“ („truly excellent M&A lawyer“) und loben seine Kompetenz („adept handling“) bei großvolumigen Transaktionen und Post-M&A-Streitigkeiten. Sein Kollege Otto Haberstock ist ein „großer Name im deutschen Markt“ („stands out as a big name in the German market“), insbesondere für seine umfassende Erfahrung („strong experience“) bei Transaktionen. Auch der „sehr pragmatische“ Jens Hörmann wird wärmstens empfohlen („highly recommended“). Er ist „hervorragend bei der Beratung von Unternehmen bei großvolumigen M&A-Transaktionen“. Dr. Eva Nase ist „ein Star im deutschen Markt“ („a star in the German market“). Sie erfährt großes Lob für ihre „profunde Expertise“ („in-depth expertise“) bei der Beratung von Corporate-, M&A- und Private Equity-Transaktionen.
Im Bereich Investmentmanagement sind insgesamt 29 ausgezeichnete Anwälte gelistet. POELLATH ist mit beeindruckenden sieben Partnern vertreten.
Der Frankfurter Partner Dr. Andreas Rodin ist „einer der erfahrensten Private Equity-Anwälte in Deutschland“ und hat ein entsprechend hohes Standing („very well respected“) im Markt. Sein Kollege Dr. Peter Bujotzek bietet „qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Effizienz“. Er ist „äußerst versiert“ im Bereich Private Equity Fund Formation sowie bei steuerlichen und regulatorischen Fragen. Im Berliner Büro ist Uwe Bärenz ein „angesehener Name im Markt“ („distinguished name in the market“), der hoch gelobt wird für seine Beratungspraxis, die von Private Investment und Equity-Fonds bis zu steuerlichen und regulatorischen Angelegenheiten reicht. Sein Kollege Amos Veith ist ein „versierter Experte“ („accomplished practitioner“) und besonders bei nationalen und internationalen Investoren und Fonds populär („sought-after“) für seine Expertise bei Private Equity, Dachfonds und Mezzanine-Krediten.
Auch Tarek Mardini ist ein „angesehener Anwalt“ („well regarded lawyer“) auf dem deutschen Investmentmarkt, der sich auf die Gründung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds sowie auf Governance- und Steuerfragen spezialisiert hat. Ein weiterer gelisteter Berater ist Ronald Buge, „der durch seinen versierten Umgang („impresses with his adept handling“) bei Fondsstrukturierungen und den damit verbundenen Steuer- und Compliance-Fragen beeindruckt. Last but not least wird Dr. Philip Schwarz van Berk „sehr geschätzt“ („held in high esteem“) und „exzellent, wenn es um fondsbezogene Transaktionen und Strukturierung geht“.
Im Immobilienbereich wird Dr. Stefan Lebek „für seine beeindruckende Arbeit“ bei Transaktionen und Projektentwicklungen „umfassend gewürdigt" („wins extensive endorsements“). Dr. Matthias Durst ist im Immobilienmarkt ein „prominenter Name“ („singled out as a prominent name“) insbesondere für seine Beratung in der Hotelbranche.
Im Kapitel Private Client listet der Guide insgesamt 14 Private Client-Anwälte auf, von denen zwei als „Most Highly Regarded“ geführt werden. Einer von ihnen ist der Berliner Partner Dr. Andreas Richter, der von Kollegen als „herausragender Private Client-Anwalt“ („outstanding private client lawyer“) gelobt wird. Seine Beratungsfelder umfassen internationales Steuerrecht, Family Offices bis hin zu Trusts und Unternehmensnachfolge. Ebenfalls in die exklusive Liste aufgenommen wurde der Münchner Partner Dr. Stephan Viskorf, der „ein angesehener Anwalt im Bereich Private Client in Deutschland ist“ („respected private client practitioner“). Er hat „beeindruckende Erfahrung“ („impressive experience“) in den Bereichen Vermögensverwaltung, Steuerplanung und Nachfolgefragen.