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POELLATH berät erbrechtliche und steuerliche Auseinandersetzung eines Nachlasses mit weitreichendem Kunst- und Auslandsvermögen
Der Erbauseinandersetzung lag eine ausdifferenzierte Nachfolgeregelung zugrunde, welche unter anderem auch eine gemeinnützige Stiftung umfasste.
Neben der Beurteilung einer Vielzahl von erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen war u.a. auch die Abgabe einer umfassenden Erbschaftsteuererklärung in den USA erforderlich.
Mit Hilfe des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens und durch die Erwirkung einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Stiftung, konnte eine US-Steuerbelastung ausgeschlossen werden.
POELLATH hat mit folgendem Team beraten:
- Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale) (Partner, Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, Berlin / Frankfurt aM)
- Erik Muscheites, M.Sc. (Counsel, Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, Frankfurt aM)
- Dr. Laurenz Martin Lipp (Senior Associate, Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, Frankfurt aM)