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Wegzugsbesteuerung – Ist das neue Ratenzahlungskonzept europarechtswidrig?
Die Deutsche Wegzugsbesteuerung wurde im Rahmen der Einführung des ATAD-UmsG grundlegend überarbeitet. Dabei wurde die bislang geltende unbegrenzte Steuerstundung für Wegzüge von EU/EWR Staatsbürgern in ein EU/EWR Staat gestrichen. Stattdessen gibt es nunmehr ein einheitliches Ratenzahlungskonzept, welches sowohl bei Wegzügen in die EU/EWR, als auch in Drittstaaten anzuwenden ist. In seinem Aufsatz erläutert Tobias Deschenhalm warum diese Neuregelung womöglich gegen Europarecht verstößt.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 26. Oktober 2021