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Wegzug schützt nicht immer vor Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wegzugsfälle und grenzüberschreitende Sachverhalte bringen für den Steuerpflichtigen eine Reihe von steuerlichen Herausforderungen mit sich. Gut aufgestellt ist, wer sich schon vor dem Wegzug beraten lässt und so erhebliche steuerliche Nachteile vermeiden kann. Dabei gilt es, nicht nur die unmittelbar mit dem Wegzug eintretenden Folgen im Blick zu haben, sondern auch solche, die sich gegebenenfalls erst einige Zeit später durch Erbfälle oder Schenkungen ergeben können. Steuerpflichtige und ihre Berater sollten in diesem Zusammenhang bei ihrer Planung die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht im Hinterkopf behalten, mit deren Verfassungsmäßigkeit sich der BFH in seinem Urteil vom 12.10.2022 (II R 5/20) auseinandergesetzt hat.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 03. April 2023