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Verlustvorträge von Körperschaften (§ 8c KStG) - Sanierungsklauselausgesetzt

Die Sanierungsklausel bei Übertragung von Körperschaften mit Verlustvorträgen ist vorläufig nicht mehr anwendbar. Das gilt rückwirkend, auch bei einer anderslautenden Verbindlichen Auskunft.

Autoren: Alexander Pupeter, Nils Brettschneider