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Verdeckte Gewinnausschüttungen – Augen auf bei Unternehmensspenden an (nahestehende) Stiftungen
Die Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung von Spenden und verdeckten Gewinnausschüttungen führt in der Praxis zu großer Rechtsunsicherheit und erschwert Unternehmensspenden. Mit Beschluss vom 13.07.2021 (I R 16/18) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert werden können. Hannah Roggermaier erläutert in ihrem aktuellen Steuerboard-Beitrag die Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung und erklärt, weshalb die Rechtsprechung des BFH im Widerspruch zu der zunehmenden Forderung nach mehr sozialer Verantwortung und ehrenamtlichen Engagements von Unternehmen steht.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 12. Oktober 2022