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Updates zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Wenngleich die seit dem Erhebungszeitraum 2021 anwendbaren Bagatellgrenzen für Mietnebenleistungen die Risiken für die erweiterte Kürzung bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen etwas entschärft haben, trifft der BFH in seinem Urteil vom 19.12.2023 (IV R 5/21) interessante Aussagen zu dem gewerbesteuerlichen Dauerthema. Spannend sind außerdem die in diesem Zusammenhang getroffenen Aussagen zur Betriebsverpachtung und Mitvermietung von Gemeinschaftseigentum einer WEG.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 02. April 2024