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Update zur Umsatzsteuerbefreiung bei Wagniskapitalfonds
Durch das Fondsstandortgesetz wurde bereits zum 1. Juli 2021 eine Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds eingeführt. Unklar war jedoch bislang, welche Fonds konkret unter diese Regelung fallen. Inzwischen wurde durch BMF-Schreiben vom 24. Juni 2022 der Umsatzsteuer-Anwendungserlass um eine Definition des Begriffs des „Wagniskapitalfonds“ ergänzt.
in: Private Equity Magazin, 21. September 2022