Insight
·
Insight
Unterliegen Social-Media-Anwendungen mit Kommentarfunktion der Mitbestimmung? Das BVerwG sagt: Es kommt drauf an.
Dr. Sorber erläuterte gemeinsam mit Dr. Felisiak die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. 5. 2023. Hier entschied das BVerwG über die Mitbestimmungsrechte des Personalrats, wenn in sozialen Medien Nutzer die dort eingestellten Beiträge kommentieren können. Das BVerwG gelangte zu dem (richtigen) Ergebnis, dass eine generelle Antwort über die Mitbestimmungspflicht - anders als es noch das BAG zuletzt annahm - nicht möglich sei, da es auf den Einzelfall ankommt. Die Hintergründe und Erwägungen des BVerwG sowie Parallelen zur Mitbestimmung des Betriebsrats fassten die Autoren zusammen.
in: K&R Kommunikation & Recht, Heft 10/2023, 700-702