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Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Wagniskapitalfonds – Entwurf zur Ergänzung des UStAE
Die Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Wagniskapitalfonds wurde bereits durch das Fondsstandortgesetz mit Wirkung vom 1. Juli 2021 beschlossen. Was bislang aber fehlte ist eine gesetzliche Definition des Begriffs „Wagniskapitalfonds“. In seinem Steuerboard-Beitrag beleuchtet Dr. André Blischke den entsprechenden Entwurf zur Ergänzung des Umsatzsteueranwendungs-Erlasses.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 09. März 2022