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Teleologische Reduktion des sog. Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann Unternehmensvermögen in Deutschland steuerbegünstigt übertragen werden. Dabei wird in der Praxis die Begünstigung durch die Hürde des nach dem sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip ausgestalteten Einstiegstest des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG oftmals versagt und führt zu willkürlichen, wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Ergebnissen. Das FG Münster hat nun entschieden, dass der Einstiegstest bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu unterbleiben hat, wenn die Gesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer originär gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 02. Februar 2022