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Tax-Compliance-Praxis: Aktuelles zum Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärungen
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe einer Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Diese Vorschrift wurde durch das JStG 2024 erneut angepasst. Die Anpassung betrifft insbesondere Feststellungserklärungen, die im Private-Equity-Bereich von hoher Relevanz sind. In seinem Beitrag gibt Dmytro Shyshkin einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Verspätungszuschlag.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 04. März 2025