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„Sweet Equity“: BFH sieht allein in überproportionaler Renditechance bei Managementbeteiligung kein Indiz für Arbeitslohn
„Sweet Equity“ ist ein typisches Gestaltungsmerkmal von Managementbeteiligungen. Der BFH hat in zwei am 27.5.2021 veröffentlichten Urteilen entschieden, dass die daraus resultierende Chance auf eine – verglichen mit dem beteiligten Private Equity-Investor – überproportionale Rendite die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns insbesondere als Arbeitslohn nicht rechtfertigt. Dr. Barbara Koch-Schulte und Dr. Michael de Toma ordnen die jüngste Rechtsprechung des BFH ein und bringen Sie auf den aktuellsten Erkenntnisstand zu „Sweet Equity“.
in: Betriebs-Berater, 48/2021, 29. November 2021, 2839-2844