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Stiftungsrechtsreform tritt am 1. Juli 2023 in Kraft
Am 1. Juli 2023 tritt das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in weiten Teilen in Kraft. Dann gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ein vereinheitlichtes Stiftungszivilrecht, das insbesondere Neuerungen in den Bereichen Stiftungsvermögen, Stiftungsorgane, Satzungsänderungen und sonstige Grundlagenänderungen bringt.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 28. Juni 2023