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Steuerberatungskosten als Nachlassregelungskosten

Die Abzugsfähigkeit von Kosten als Nachlassverbindlichkeiten sind im Rahmen der steuerlichen Betreuung von Nachlassabwicklungen stets von Relevanz und aufgrund des relativ offen formulierten Gesetzeswortlauts immer wieder Thema für Entscheidungen der Finanzgerichte. Nach einem aktuelleren Urteil des BFH, welches zwischenzeitlich auch von der Finanzverwaltung anerkannt wurde, sind Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 31.Mai 2022
Autoren: Dominik Graf von Armansperg
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