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Steuerbarkeit von Verlusten aus wertlosen Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen
Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach über die Steuerbarkeit von Verlusten aus wertlosen Kapitalanlagen zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden. Dennoch bleibt noch immer ungeklärt, ob Verluste aus wertlosen, im Privatvermögen gehaltenen, nicht börsennotierten Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter einem Prozent berücksichtigungsfähig sind.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 30. März 2022