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§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3d AStG eine eigenständige Regelung für die Bestimmung von Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende, gruppeninterne Finanzierungsbeziehungen eingeführt. Das Konzept der Regelung sowie die Erläuterungen der Finanzverwaltung sind grds. sehr stark auf Konzernstrukturen ausgelegt. Daher hinterlässt die Neuregelung insbesondere mit Blick auf Private Equity- und Venture Capital-Strukturen einige offene Anwendungs- und Auslegungsfragen beim Rechtsanwender, welche die Autoren in ihrem Beitrag näher erläutern und analysieren.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 29. August 2024