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Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Bei Darlehensvereinbarungen zwischen nahestehenden Personen hat der Zinssatz besondere Relevanz. Sollte für ein vergleichbares Darlehen kein fremdüblicher Zinssatz feststehen, ist für die Besteuerung der gesetzliche Zinssatz von 5,5% heranzuziehen. Der BFH hat diesbezüglich nun abweichend vom FG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass die Nachweispflicht eines feststehenden Zinssatzes nicht beim Steuerpflichtigen liegen muss. POELLATH-Steuerberaterin Nikola Hertel gibt in ihrem Beitrag einen Einblick in die neueste Rechtsprechung und die sich hieraus ergebenden Folgen für die Praxis.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 06. Dezember 2024
Autoren: Nikola Hertel
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