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Rechtsprechung vs. Finanzverwaltung und die immerwährende Debatte um den Substanznachweis i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG

Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Prüfung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung bei der steuerlichen Strukturierung sowie der Tax Compliance ist die Anwendbarkeit des sog. Substanztests. Während die Finanzverwaltung die Substanz ausländischer Gesellschaften im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung zunehmend detailliert und kritisch prüft, entschieden die Finanzgerichte Köln und Münster zugunsten der Steuerpflichtigen. In den Streitfällen waren die Prüfungsmaßstäbe sachgerecht und die Entscheidungen gut begründet, meinen die POELLATH-Professionals Raphael Baumgartner und Bianca Disch, wenngleich die Finanzverwaltung den Substanztest abgelehnt hat. Welche Sachverhalte den Entscheidungen zugrunde lagen und wieso die Gerichte so entschieden haben, fassen Baumgartner und Disch in ihrem Beitrag zusammen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 16. Juli 2024
Autoren: Raphael Baumgartner, Bianca Disch
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