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Non-Profit-Organisationen – Politische Betätigung im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterliegt Grenzen!
Über die Grenzen zulässiger politischer Betätigung von Non-Profit-Organisationen hatte der Bundesfinanzhof zuletzt in den Fällen BUND und Attac zu entscheiden. Die vom BFH entwickelten Grundsätze hat das Finanzgericht München nun auf einen Verein, der sich gegen Corona-Maßnahmen richtet, angewendet. Derweil zeichnet sich ab, dass die steuerpolitische Debatte zur zulässigen politischen Betätigung Gemeinnütziger in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt wird.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 25. August 2021