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Neues zur Gewerblichkeit beim Ankauf notleidender Darlehen
Bei der Gründung von Fondsstrukturen ist aus steuerlicher Sicht darauf zu achten, ob der Fonds Einkünfte aus Kapitalvermögen oder gewerbliche Einkünfte vermittelt. Denn während Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungssteuersatz besteuert werden, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb der progressiven Besteuerung sowie der Gewerbesteuer. Mit Urteil vom 30.11.2023 entschied der BFH, dass der nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehen nicht ohne Weiteres eine originär gewerbliche Tätigkeit darstellt. „Ein erfreulich klares und überzeugendes Urteil mit vielen hilfreichen Wegweisern für die tägliche Arbeit mit Debt Fonds“, meinen die POELLATH-Professionals Carolin Stehr und Raphael Baumgartner.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 13. Februar 2024