Insight
August 2022 ·
Insight
Neues zur Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem BMF-Schreiben vom 21.04.2022 einen Paradigmenwechsel vollzogen und erkennt die Möglichkeit an, dass auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr leisten können. In ihrem Beitrag in der DStR ordnen Carolin Stehr und Raphael Baumgartner das BMF-Schreiben ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein und heben die entscheidungserheblichen Kriterien für eine Einlagenrückgewähr sowie die praktischen Probleme und Unsicherheiten hervor.
in: DStR Deutsches Steuerrecht, Heft 33/2022, 20. August 2022, 1697-1703