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Neues zur Besteuerung von Earn-out-Zahlungen
Im einem aktuellen Urteil hat der BFH zur Besteuerung von Earn-out-Zahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entschieden, dass gewinn- und umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern sind, sodass auf Seiten des Verkäufers eine Tarifbegünstigung gemäß § 34 Abs. 3 EStG („halber Steuersatz“) ausscheidet. Der Beitrag ordnet die BFH-Rechtsprechung ein und gibt einen generellen Überblick über die Besteuerung von Earn-out-Zahlungen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 12. März 2024
und: DER KONZERN, Heft 04/2024, 15. April 2024, 166-167
und: DER KONZERN, Heft 04/2024, 15. April 2024, 166-167