Neues zur Besteuerung einer über eine Kapitalgesellschaft gehaltenen Ferienimmobilie
In vielen Fällen werden Ferienhäuser und andere selbst genutzte Immobilien nicht direkt gehalten, sondern über eine Kapitalgesellschaft. Dies ist insbesondere im bei den Deutschen sehr beliebten Spanien der Fall, aber auch in vielen anderen Regionen der Welt, wie den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai) oder Südafrika. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings bereits 2013 in einer viel beachteten Entscheidung ausgeführt, dass die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung der Immobilie durch die Gesellschafter eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt, die bei den Gesellschaftern zu in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führt. In einer neuen Entscheidung vom 1. Oktober 2024 hat der BFH diese Rechtsauffassung noch einmal bestätigt und konkretisiert, wann von einer vGA auszugehen und wie diese zu bewerten ist.