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Neues zum § 7 Abs. 8 ErbStG – BFH-Urteile vom 10.04.2024 – II R 22/21 und II R 23/21 (NV)
Der BFH befasst sich in zwei inhaltsgleichen Urteilen mit § 7 Abs. 8 ErbStG und dabei insbesondere auch mit dem Tatbestand der Vorschrift sowie der Bewertung der schenkungsteuerpflichtigen Werterhöhung. Nachdem die Diskussion mit der Anerkennung eines subjektiven Elements in § 7 Abs. 8 ErbStG durch das FG Münster für kurze Zeit eine erfreuliche Richtung erhalten hatte, ist nunmehr vieles wieder offen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 08. Oktober 2024