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Neue Bagatellgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Infolge einer Gesetzesänderung dürfen Immobilienunternehmen nunmehr ab dem Erhebungszeitraum 2021 neben der ausschließlichen Vermietung im Rahmen eng gefasster Unschädlichkeitsgrenzen Mietnebenleistungen anbieten
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 29. September 2021