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Können auch ausländische Familienstiftungen vom Steuerklassenprivileg profitieren?

Die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung unterliegt in Deutschland einer Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Höhe von 30 bzw. sogar 50 Prozent des übertragenen Vermögens. Für inländische Familienstiftungen gibt es dagegen ein sogenanntes Steuerklassenprivileg, was im Ergebnis zu einer deutlich geringeren Steuerlast führt. Das FG Köln hat in einem aktuellen Beschluss Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlung mit dem Europarecht geäußert und den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dr. Michael Feldner erläutert im DB Steuerboard die aktuelle Rechtslage.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 10. April 2024
Autoren: Dr. Michael Feldner
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