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Keine gesonderte Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich jüngst in zwei im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen mit der in der Vergangenheit vielfach diskutierten Frage zur Führung eines sog. steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts beschäftigt. Eine weitere, für die Praxis ebenfalls relevante Frage hat der BFH dagegen offengelassen.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 01. November 2023