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Keine Einkommensteuerpflicht bei Veräußerung einer Immobilie durch einen Miterben nach Erwerb eines Erbteils

Die Veräußerung einer geerbten Immobilie stellt Erbengemeinschaften regelmäßig vor eine Reihe von Herausforderungen. In Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung hat der BFH kürzlich entschieden, dass bei Veräußerung einer Immobilie durch einen Miterben nach Erwerb der übrigen Erbteile kein einkommensteuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt. Daraus ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 21. Februar 2024
Autoren: Caroline Ruschen
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