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Keine Angst mehr vorm Lastenaufzug?

Keine Angst mehr vorm Lastenaufzug? Die FG Schleswig-Holstein (28.03.2024– 1 K 134/22) sowie Düsseldorf (23.11.2023 – 14 K 1037/22) haben entschieden, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung auch dann in Betracht kommt, wenn in einem Einkaufszentrum ein Lastenaufzug mitvermietet wird. Interessant sind insbesondere die Äußerungen der FG zum unternehmerischen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung unschädlicher Nebengeschäfte sowie zur in der Regel unschädlichen Mitvermietung von fest verbauten Betriebsvorrichtungen. Gegen die beiden erstinstanzlichen Urteile ist mittlerweile die Revision beim BFH anhängig.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 04. Juni 2024
Autoren: Dr. Elisabeth Märker
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