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IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren: das Wahlrecht steht allein dem Steuerpflichtigen zu
Für die Bewertung von Unternehmensanteilen stehen dem Steuerpflichtigen verschiedene Bewertungsmethoden zur Verfügung. Der BFH entschied nun, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren keinen Vorrang gegenüber anderen ertragswertorientierten Methoden hat.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 03. August 2021