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Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells
Nachdem das BVerfG mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt hatte, oblag es dem Gesetzgeber, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu zu fassen. Ergebnis dieser Reform war ein System aus unterschiedlichen Grundsteuermodellen, die in den vergangenen Monaten Steuerpflichtige, Berater und die Finanzverwaltungen der Bundesländer gleichermaßen beschäftigt haben. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG als Anstoß der Grundsteuerreform stellt sich aktuell insbesondere die Frage, wie mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an den neuen Grundsteuermodellen in der Praxis umzugehen ist. Das Finanzgericht Nürnberg hat sich jüngst zum Bayerischen Grundsteuermodell positioniert.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 06. Dezember 2023