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Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz
Nachdem das BVerfG mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt hatte, war der Gesetzgeber zu einer Reform der Regelungen gezwungen. Ergebnis dieser Grundsteuerreform war ein System aus unterschiedlichen Grundsteuermodellen, die in den vergangenen Monaten bereits Steuerpflichtige, Berater und die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer gleichermaßen beschäftigt hat. Allen Grundsteuermodellen ist bislang gemein, dass sie von verfassungsrechtlicher Kritik nicht verschont bleiben. So überrascht es wenig, dass seit der Reform bereits erste Entscheidungen vorliegen, in denen die Gerichte ihre verfassungsrechtlichen Einschätzungen mitteilen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 11. September 2024