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Grunderwerbsteuer: Verminderte Zurechnungsfähigkeit
Der Gesetzgeber repariert mit dem Jahressteuergesetz 2024 einen verunglückten Erlass der Finanzverwaltung zur Grunderwerbsteuer. Bisher kam es mitunter zu doppelter Zurechnung ein und desselben Grundstücks zu mehreren Gesellschaften und damit zu mehrfacher Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen. Die Neuregelung führt die zuletzt ins Groteske ausufernde Mehrfachbesteuerung wieder auf ein faires Belastungsmaß zurück, hat jedoch seine eigenen Herausforderungen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 05. November 2024