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Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung: Anerkennung durch den BFH und potenzielle Auswirkungen auch auf Stiftungen

Die steuerliche Folge einer Betriebsaufspaltung ist so einfach wie weitreichend: Das Besitzunternehmen übt keine vermögensverwaltende Tätigkeit aus, sondern wird zum Ge­werbebetrieb. Handelt es sich beim Besitzunternehmen um eine gemeinnützige Stiftung, führt die Betriebsaufspaltung zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der BFH hat jetzt mit Urteil vom 17.11.2020 (I R 72/16) erstmals entschieden, dass diese steuerlichen Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn das Betriebsunter­nehmen seinen Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland hat. Dr. Stefan Weinberger setzt sich im Handelsblatt Steuerboard mit dem Urteil auseinander.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 02. Juni 2021
Autoren: Dr. Stefan Weinberger
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