Insight
·
Insight
Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung: Anerkennung durch den BFH und potenzielle Auswirkungen auch auf Stiftungen
Die steuerliche Folge einer Betriebsaufspaltung ist so einfach wie weitreichend: Das Besitzunternehmen übt keine vermögensverwaltende Tätigkeit aus, sondern wird zum Gewerbebetrieb. Handelt es sich beim Besitzunternehmen um eine gemeinnützige Stiftung, führt die Betriebsaufspaltung zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der BFH hat jetzt mit Urteil vom 17.11.2020 (I R 72/16) erstmals entschieden, dass diese steuerlichen Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn das Betriebsunternehmen seinen Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland hat. Dr. Stefan Weinberger setzt sich im Handelsblatt Steuerboard mit dem Urteil auseinander.
in: Handelsblatt online, Steuerboard, 02. Juni 2021