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Gewinnerzielungsabsicht und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von § 17 EStG am Beispiel einer Überpari-Emission
Der BFH hat mit Urteil vom 03.05.2023 an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) die Anschaffungskosten dieses Anteils erhöht, auch wenn die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils übersteigt (sog. Überpari-Emission). Auch wenn dies aufgrund einer Rechtsänderung besonders für Altfälle relevant ist, lassen sich dem Urteil wichtige generelle Aussagen zum Bezugspunkt der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen von § 17 EStG und dem Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Realisierung von Verlusten entnehmen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 19. September 2023