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Geplante Änderung der Anlageverordnung – Neue Spielräume für alternative Investments

Am 27. Juni 2024 wurde der Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote, eine Erweiterung der Risikoanlagenquote und eine weitergehende Nutzung der Öffnungsklausel im Rahmen der Anlageverordnung (AnlV) vor. Was das insbesondere für Kapitalanlagen von Pensionskassen bedeutet, haben unsere Fondsexperten zusammengestellt.

in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 03. Juli 2024
Autoren: Dr. Jens Steinmüller, Dr. Philipp Ahlers, Dr. Marco Bertl, Sebastian Garncarz
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