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Geänderte Anlageverordnung in Kraft – Mehr Spielraum für Alternative Investments

Zum 7. Februar 2025 tritt die Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft, die unter anderem Änderungen der Anlageverordnung (AnlV) bewirkt. Die geänderte AnlV sieht nunmehr die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote, eine Erweiterung der Risikokapitalanlagenquote und weitergehende Nutzung der Öffnungsklausel im Rahmen der Anlageverordnung (AnlV) vor. Was das für die Kapitalanlagen von in den Anwendungsbereich der AnlV fallenden Versicherungsunternehmen bedeutet, lesen Sie im Beitrag.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 07. Februar 2025
Autoren: Dr. Jens Steinmüller, Dr. Philipp Ahlers, Dr. Marco Bertl, Sebastian Garncarz