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Fondsstandortgesetz - Positive Entwicklung für den Fondsstandort Deutschland?

Mit neuen Strukturierungsvarianten und der Möglichkeit des Erwerbs von Krypto-Assets für Spezialfonds sollte das Fondsstandortgesetz (FoStoG) einen positiven Beitrag für den Fondsstandort Deutschland leisten. Dieses Ziel wurde durch die unklare Umsatzsteuerbefreiung der Management Fee bereits getrübt. Durch den Entwurf des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses des BMFs wird das Ziel des FoStoG gänzlich gefährdet, da an der restriktiven Auffassung festgehalten wird und lediglich Venture Capital- und EuVECA-Fonds als Wagniskapitalfonds eingestuft werden.

in: Intelligent Investors, 01/2022, 62-65
Autoren: Dr. Philipp Ahlers, Maurice Ribak
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