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Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG
Die steuerliche Behandlung sog. Fondsetablierungskosten ist ein Dauerbrenner im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen von Private Equity-Fonds. Das Gesetz sieht sogar eine rückwirkende Anwendung der Vorschrift vor. Der Umfang der zu aktivierenden Kosten ist in Anbetracht des schwammigen Wortlauts jedoch unklar. Mit Urteil vom 24. Januar 2024 entschied das FG Münster, dass die rückwirkende Anwendung verfassungskonform sein kann und definierte den Begriff der Fondsetablierungskosten sehr weitgehend. Wieso das FG so entschied und welche Risiken für Private Equity- und Venture Capital-Fonds aus dem Urteil drohen, stellt Raphael Baumgartner in seinem Beitrag dar.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 18. April 2024