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FG Köln 30.11.2023 - 7 K 217/21: Schenkungsteuer bei Familienstiftungen im Ausland
Die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung unterliegt in Deutschland einer Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Höhe von 30 bzw. sogar 50 Prozent des übertragenen Vermögens. Für inländische Familienstiftungen gibt es dagegen ein sogenanntes Steuerklassenprivileg, was im Ergebnis zu einer deutlich geringeren Steuerlast führt. Das FG Köln hat in einem aktuellen Beschluss Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Ungleichbehandlung mit dem Europarecht geäußert und den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dr. Michael Feldner bespricht im aktuellen Heft der RFamU den Beschluss des FG Köln und stellt die aktuelle Rechtslage dar.
in: RFamU Recht der Familienunternehmen, Heft 05/2024, 20. Mai 2024